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04 September 2010
Gesetzlich geschützt
Etwas erstaunt und nachdenklich las ich, dass Kinderlärm in der deutschen Hauptstadt gesetzlich geschützt ist.
Ruhebedürftige Nachbarn, kinderfreie Singles oder lärmempfindliche Menschen dürfen sich künftig in Berlin nicht mehr öffentlich und offiziell beschweren über schreiende, herumtobende Kinder und überbordenden Spiellärm.
"Kinderlärm gehört zur kindlichen Entwicklung dazu und ist zumutbar", so die dezidierte Meinung der Senatorin Katrin Lompscher.
Ich finde dieses Statement beachtenswert und couragiert - Kinder sollen ihren Platz und ihre Wichtigkeit in unserer Gesellschaft haben und sich frei entfalten dürfen.
PS. Zwar haben wir früher von den Nachbarn noch eins gepfiffen bekommen, wenn wir zu laut und wild herumtobten. Aber das geschah ganz privat und nicht offiziell.
Und das ist ein Unterschied...
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Liebe Hanna, unglaublich, womit sich die Welt beschäftigt. Zum Glück ist das Urteil so ausgefallen...Es sollte doch möglich sein, dass Menschen aufeinander Rücksicht nehmen und füreinander Verständnis haben, OHNE Gerichtsurteil... Kopfschüttel... Liebe Grüsse Andrea
AntwortenLöschenDer gesetzlich geschützte Kinderlärm bedeutet,
AntwortenLöschenliebe Andrea,
dass man als von Kindern gestörter und geplagter Mensch n i c h t mehr eine offizielle Beschwerde einreichen kann. Sondern das direkt klären muss/soll.
Was mir persönlich (wie dir auch) entgegen kommt.
Einen ruhigen Abend wünsche ich dir trotzdem
Hausfrau Hanna